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   BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 152/00   

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https://dejure.org/2001,23471
BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 152/00 (https://dejure.org/2001,23471)
BPatG, Entscheidung vom 02.08.2001 - 25 W (pat) 152/00 (https://dejure.org/2001,23471)
BPatG, Entscheidung vom 02. August 2001 - 25 W (pat) 152/00 (https://dejure.org/2001,23471)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 152/00
    Die weiteren Bestandteile und Merkmale der angemeldeten Marke sind ebenfalls nicht geeignet, der Gesamtdarstellung die erforderliche Unterscheidungskraft zu verleihen, auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH hierfür noch so geringe Anforderungen ausreichen (vgl BGH WRP 2000, 1140, 1142 "Bücher für eine bessere Welt" mwN).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 152/00
    Unter diesen Umständen entsteht durch die genannten graphischen Elemente kein schutzbegründender "Überschuss" (vgl Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl, § 8 Rdn 145 mwN), der über den Charakter der beschreibenden und für sich schutzunfähigen Wortbestandteile hinausgeht und geeignet wäre, der angemeldeten Marke als Ganzes einen hinreichend phantasievollen und prägnanten Eindruck zu verleihen, um das Erinnerungsvermögen des Verkehrs in herkunftshinweisender Funktion zu beeinflussen (vgl BGH GRUR 1991, 136, 137 "NEW MAN").
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 02.08.2001 - 25 W (pat) 152/00
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfaßten Waren (oder Dienstleistungen) eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (st. Rspr, vgl BGH MarkenR 2001, 209, 210 "Test it" mwN).
  • BPatG, 28.03.2002 - 25 W (pat) 79/01
    Wenn auch Eigentümlichkeit und Originalität keine zwingenden Erfordernisse für das Vorliegen von Unterscheidungskraft sind und deshalb auch nicht zum selbständigen Prüfungsmaßstab erhoben werden können, so ist Bildbestandteilen von Kombinationsmarken bzw Bildmarken andererseits jegliche Unterscheidungskraft abzuerkennen, wenn es sich wie hier um "einfache geometrische Formen oder sonstige einfache graphische Gestaltungselemente handelt, die -wie dem Verkehr aus Erfahrung bekannt ist -in der Werbung sowie auch auf Warenverpackungen oder sogar Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden" (vgl zur st Rspr BGH MarkenR 2001, 207 - Jeanshosentasche; BGH MarkenR 2001, 407, 408 - anti KalK; PAVIS PROMA, Kliems, BPatG 32 W (pat) 78/99 - CyberLaw und BPatG 25 W (pat) 152/00 -1 x TÄGLICH; vgl auch BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH -zur dreidimensionalen Marke).
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